Causae cognitio (lat.), die vom Richter vorgenommene Untersuchung, Prüfung und Erörterung einer Sache. Dann überhaupt die von einer dazu berufenen Person oder Körperschaft vorgenommene Untersuchung einer Angelegenheit. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html